Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der gegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Dem Wortlaut nach wäre in diesem Fall die vorherige Zustimmung erforderlich. Allerdings halte ich diese Klausel für unwirksam, da es sich um einen Vertrag zu Lasten Dritter - hier zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - handelt. Solche Verträge sind nicht mit dem Grundsatz der Privatautonomie vereinbar und daher unzulässig. Daher kann ein Arbeitsvertrag mit einem neuen Arbeitnehmer auch ohne Zustimmung des anderen Unternehmens geschlossen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfrage benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 19.03.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Frau Hain,
vielen Dank für Ihre Antwort. Erlauben Sie mir eine Nachfrage:
Angenommen das eine Unternehmen besteht darauf, dass es eine schriftliche Zustimmung geben muss. Welche Möglichkeiten hätte ein Arbeitnehmer kurzfristig doch den Job zu dem anderen Unternehmen zu wechseln?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
der Arbeitsvertrag mit dem anderen Unternehmen wäre wirksam - auch ohne Zustimmung des einen Unternehmens, das auf die Zustimmung bestehen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin