Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
wie Sie schon richtig sagen ist eine Impfpflicht mit den aktuell verfügbaren mRNA Impfstoffen grob verfassungswidrig.
Kaum Wirksamkeit, keine Aussagen zu Langzeitfolgen und eine immer größer werdende Anzahl an Impftoten...
Den effektiven Rechtsschutz kann man erst ersehen, wenn die Impfpflicht erlassen wird.
Dann kann man auch die Kosten abschätzen. Es ist damit zu rechnen, dass es durch ein Gesetz erlassen wird, in dem für einen Verstoß ein Bußgeld angeordnet ist.
Dann müsste man zunächst gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, bevor man Verfassungsbeschwerde erheben kann. Dies ist aber noch Spekulation.
Gerne können Sie mich kontaktieren, wenn die Impfpflicht in Kraft getreten ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Anwalt für Aufklärung
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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Sehr geehrter RA Herr Richter,
die Klage müsste also beim Bundesverfassungsgerichts eingereicht werden? Kann sich meine Schwester bei der Klage beteiligen (so eine Art Sammelklage) und die Kosten zu reduzieren?
Wir werden dann wieder auf Sie zukommen, wenn das Gesetz erlassen wird.
Vielen Dank für Ihre deutliche Einschätzung.
Den Bericht der Berliner Zeitung finden Sie hier:
https://www.berliner-zeitung.de/news/tod-nach-corona-impfung-paul-ehrlich-institut-untersucht-1254-faelle-li.182106
SEHR GEEHRTER FRAGESTELLER,
es gibt in Deutschland keine Sammelklagen.
Jeder Kläger muss für sich selbst klagen.
Beste Grüße
RA Richter
Und einen schönen Samstag natürlich auch ;-)