Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da uns die Klage nicht vorliegt, können wir die Erfolgsaussichten nicht prüfen. Wenn es Ihnen jedoch nur um die Anwaltskosten geht, so sind diese in der Regel als Nebenforderung in der Klage unter 2. aufgeführt.
Wenn Sie sich aber nicht verteidigen wollen, so ist das Günstigste, ein Versäumnisurteil ergehen zu lassen, also nichts zu tun. Dann reduzieren sich Gerichts- und Anwaltskosten.
Dazu ist aber nur zu raten, wenn Sie wirklich keine Chance haben.
Ggf. sollten Sie sonst die Klage anwaltlich prüfen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
26.02.2019 | 23:05
Danke für die schnelle Antwort. Im Kern ist die Forderung berechtigt. Mir ging es nur darum,dass zuerst ein Inkassobüro und dann ein RA für die selbe Sache den gleichen Betrag forderten ca600 Euro. In der Klageschrift aber nur noch von Inkassokosten die Rede ist.
Interessante Taktik. Ich kann ja nur noch verlieren. Prozessökonomisch weiß ich nicht ob es Sinn macht wegen 600 Euro 3000 im schlimmsten Falle zu verlieren. Also ohne Aussicht auf Gewinn würde ich einfach nichtstun.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.02.2019 | 19:28
Ich verstehe Ihre Wut über die Kosten. Es wäre besser gewesen, außergerichtlich den unstreitigen Teil zu erledigen/Zahlen, dann wären es nur die Kosten gewesen. Mir scheint, dass das Gericht dem Kläger wohl den Hinweis erteilt hat, dass nur einmal die gebühren gefordert werden können - das erfolgt meist im Rahmen eines richterlichen Hinweises.
Falls Sie das also mal haben: immer das unstreitige zahlen!