Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bei minderjährigen Kindern liegt keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs vor, wenn sie Ausbildung oder Schule abbrechen. Es ist dann Sache der Eltern, die die elterliche Sorge ausüben und für das Kind verantwortlich sind, dafür zu sorgen, dass die Ausbildung fortgesetzt bzw. wieder aufgenommen wird.
Ich kann Ihnen deshalb nicht anraten, den Unterhalt zu kürzen oder einzubehalten. Wenn Sie dafür sorgen wollen, dass sich der Unterhaltsanspruch Ihrer Tochter wieder reduziert, sollten Sie Ihren Einfluss dahingehend geltend machen, dass Ihre Tochter möglichst schnell wieder einen Ausbildungsplatz findet oder übergangsweise eine andere bezahlte Tätigkeit aufnimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-