Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine Berechnung des Unterhaltes kann auf der Basis Ihrer Angaben nicht erfolgen, da mit dem Eintritt der Volljährigkeit des Sohnes beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, mithin also auch Ihr Einkommen bei der Berechnung heranzuziehen ist.
Weiterhin wird es darauf ankommen, ob Ihr Sohn einen eigenen Hausstand hat oder noch bei Ihnen lebt. In ersten Fall läge sein Bedarf bei € 640,00 (Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.07.2005), worauf jedoch die Ausbildungsvergütung und das Kindergeld anzurechnen sind. Lebt Ihr Sohn aber noch in Ihrem Haushalt, errechnet sich der Bedarf nach der 4. Altersgruppe der Düsseldorfer Tabelle, ausgehend von dem Gesamteinkommen beider Eltern. Die Ausbildungsvergütung wäre dann um € 90 für ausbildungsbedingten Mehrbedarf zu kürzen und in restlicher Höhe anzurechnen.
Eine überschlägige Unterhaltsberechnung kann aber nur erfolgen, wenn auch Ihr Einkommen bekannt ist.
Ich hoffe, Ihnen trotzdem geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Diese Antwort ist vom 13.07.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mein nettogehalt liegt bei 1.300,00 Euro und mein Sohn hat eine 2 Zimmerwohnung in meinem Haus. Wie hoch ist der zu zahlenden Kindesunterhalt?
Wenn Ihr Sohn einen eigenen Haushalt führt, liegt sein Bedarf bei € 640,00. Abzüglich der Ausbildungsvergütung von € 433,00 ergibt sich ein Bedarf von € 207,00. Da beide Elternteile jeweils € 1.300 netto verdienen, ergäbe sich, abgesehen vom Kindergeld, eine hälftige Unterhaltsquote von je € 103,50. Nach § 1612b II BGB
erhöht sich der Unterhaltsbeitrag desjenigen, der das Kindergeld erhält um die Hälfte des Kindergeldes, der des anderen ermäßigt sich entsprechend. Wenn Sie also das Kindergeld erhalten, werden Sie € 178,50 zahlen müssen, der Kindesvater entsprechend € 28,50.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
www.andreas-schwartmann.de