Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Muss ich die kompletten ST Bescheide meiner ex Frau aushändigen ?
Ja, für die letzten 3 Jahre.
muss ich den evtl. Mehrunterhalt für die Jahre jetzt nachzahlen ?
Nein.
muss ich auf Gund der Steuerbescheide von 2012 u 2013 jetzt monatlich mehr zahlen obwohl ich jetztschlecht verdiene ?
Ja, das wäre rechnerisch so. Wenn Sie aber nachweisen, dass Sie aktuell deutlich weniger verdienen, muss der Unterhalt auf Basis der aktuellen Verhältnisse errechnet werden.
Seit 2011 bin ich wieder verheiratet und wir haben 1 Kind 4 Jahre
wirkt sich das auch aus ?
Auch dieses Kind wird bei der Berechnung berücksichtigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen