Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Kindesunterhalt geht gegenüber dem Ehegattenunterhalt vor. Zunächst starten wir die Berechnungen mit der 3. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle und tun für die Berechnungen so, als ob Sie für jedes Kind den Tabellenunterhalt - das hälftige Kindergeld zahlen würden.
Also 12 jährige 477,5
2 Jährige 326,5
5 monatiges 326,5
zusammen 1.130
Bei 2.450 Netto - 1.130 verbleiben 1.320. Da dies weniger als der Bedarfskontrollbetrag von 1.500 ist, erfolgt eine Herabstufung in die 2. Einkommensstufe also
12 jährige 450,5
2 Jährige 306,5
5 monatiges 306,5
zusammen 1.063,5
Bei 2.450 - 1.063,5 verbleiben 1.386,5. Da dies weniger als der Bedarfskontrollsatz von 1.400 Euro ist, erfolgt eine weitere Herabstufung. Macht für die 12 Jährige 533 Euro - 219 Euro/2 = 423,5 Euro. Das Ergebnis wird auf ganze Euro aufgerundet. Also 424,00 Euro.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
24.06.2022
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04:36
Antwort
vonRechtsanwalt Bernhard Müller
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