Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Ein Anspruch auf einen Vorschuss des Kindergeldes gibt es nicht. Die relevanten Vorschriften sehen eine monatliche Zahlung des Kindergeldes vor (vgl. § 71 EStG, § 11 Abs. 1 BKKG). Inwieweit andere sozialrechtliche Ansprüche bestehen, kann ich leider nicht sagen. Dies wäre ggf. aber zu prüfen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Auskunft weiter geholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen im Rahmen der Nachfragefunktion zur Vertretung in dieser Angelegenheit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Markus A. Timm
-Rechtsanwalt-
Timm@Rae-Linden.de
www.Rae-Linden.de