Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gem. den §§ 62 ff i.V.m. § 32 EStG
sind Sie kindergeldberechtigt. Denn Sie haben gem. Ihrer Darlegung den Wohnsitz und Aufenthalt in Deutschland. Des Weiteren erzielen Sie in Deutschland Einkommen. Damit sind die Voraussetzungen gem. vorgenannter gesetzlicher Vorschriften erfüllt. Es ist dabei unbeachtlich, dass das Kind nicht bei Ihnen lebt, sondern bei Ihren Eltern.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
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Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Betriebswirt (HWK)
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Antwort
vonRechtsanwältin Simone Sperling
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Vielen Danke für Ihre schnelle Antwort.
es meint, solange ich in Deutschland lebe und Einkommen habe, kann ich Kindergeld weiter erhalten. dann eine andere Frage, ich werde arbeitslos wegen befristeter Arbeitsverhältnis, habe ich schon Arbeitslosengeld beantragen, meine Tochter ist noch im Heimatland, kann ich als Arbeitssuchender Arbeitslosengeld und Kindergeld beide nehmen?
mit freundlichen Grüßen!
Ja, wenn Sie arbeitslos werden und ALG I beziehen und Sie weiterhin in Deutschland leben, dann erhalten Sie auch Kindergeld.