Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Grundsätzlich ist Ihre Frau verpflichtet einen Antrag bei der Familienkasse wegen Kindergeldes zu stellen. Dies entspricht dem Wortlaut des § 11a Satz 1 SGB II
. Ausnahmen von dieser Pflicht sind in § 11a Satz 2 geregelt. Kindergeldanspruch ist dort nicht aufgezählt.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben. Diese Beratung kann nicht eine mündliche Beratung durch einen Rechtsanwalt vor Ort ersetzen.
MIt freundlichen Grüßen
Edin Koca
Rechtsanwalt
www.edinkoca.com
info@edinkoca.com
Taunusstraße 43
60329 Fra
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Diese Antwort ist vom 27.09.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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