Werter Ratsuchender,
auf Ihren Einsatz beantworte ich die Frage wie folgt.
Da Sie nur den Barunterhalt, nicht aber den Naturalunterhalt bestreiten, stellt das FA Sie so,
als ob Sie hälftig für den gesamten Unterhalt aufkommen.
Die Auffassung des FA ist richtig, so daß nur der hälftige Kinderfreibetrag heranzuziehen ist.
Ich bedauere Ihnen keine andere oder besser Nachricht übermitteln zu können, aber das ist leider
ständige Handhabe der FA und auch gängige Rechtsprechung.
Mit besten Grüssen
Fricke
Ra
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: http://www.kanzleifricke.de
E-Mail:
Danke für die Antwort, ungefähr so hat das FA auch am Telefon argumentiert, dann ist das wohl so zu akzeptieren.
Eine Rückfrage habe ich dennoch: Als noch in der Schwebe war, ob ich den Kostenbeitrag überhaupt zahlen müsste, wollte das FA mir auch den halben Kinderfreibetrag wegnehmen, weil ich ja dann finanziell gar nichts mit dem Kind zu tun habe.
Diese Situation besteht bei mir dann doch nicht - aber bei der Mutter! Der müsste nach dieser Logik der halbe Kinderfreibetrag weggenommen werden. Wer bekommt den dann? Das Heim? Oder ist er damit quasi "vernichtet"?
Werter Nachfragender,
der Mutter stünde bei gänzlicher NIchtleistung ( Barunterhalt / Naturalunterhalt )
eine eigene Hälfte nicht zu, das ist richtig.
Von einer Vernichtung des Freibetrages kann eigentlich nicht geredet werden, vielmehr
wird der weitere Steuerabzug des Bürgers verweigert, für nicht geleisteten Unterhalt
steuerliche Entlastungen zu bekommen.
Keiner verliert hier etwas und das FA wäre auch nicht um irgendetwas bereichert.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA