Kinder verlieren ungewollt Kindergartenplatz
23. Juni 2022 23:13
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70,00 € |
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in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Kinder haben heute urplötzlich ihren Kindergartenplatz verloren, obwohl wir nie vorhatten, diesen zu verlassen.
Unser 10- jähriger Sohn besucht eine Waldorfschule in Rheinland- Pfalz, unser 5 jähriger besucht bereits seit 2 Jahren den daran angeschlossenen Waldorfkindergarten, unsere 2-jährige ist auch in diesem Kindergarten angemeldet, ich hoffte, sie ab diesen Sommer dort unterbringen zu können. Nun sind wir umgezogen. Zwar nur wenige Kilometer weiter, so dass die Kinder in Schule und Kindergarten verbleiben können (so dachten wir), aber wir haben das Bundesland gewechselt und wohnen jetzt in Hessen. Daraufhin mussten wir feststellen, dass es Probleme gibt, denn das Jugendamt bevorzugt Rheinland- pfälzische Kinder für ihre Rheinland - Pfälzischen Kindergärten. In einer Ausnahmegenehmigung konnte der Geschäftsführer des Fördervereins der Waldorfschule beim Jugendamt erwirken, dass mein 5- jähriges Kind noch bis zu diesen Sommerferien den Kindergarten besuchen darf, sein letztes Kindergartenjahr aber dort nicht mehr verbringen darf. Nachdem wir den Brief mit diesen Informationen erhalten hatten (27.4.22) kümmerten wir uns darum, wie das Kind den Kindergarten dennoch besuchen könnte, denn ein (noch dazu unnötiger Wechsel) erschien uns für das Kind, dessen Eingewöhnung sich recht langwierig und schwierig gestaltete, nicht ratsam. Zudem bin ich selbst Waldorflehrerin, so dass ich mir keine andere als eine Waldorfeinrichtung für meine Kinder vorstellen kann. Es gibt noch einen einzigen weiteren Waldorfkindergarten in erreichbarer Nähe, der auch in Hessen liegt, dort haben wir aber keinen Platz bekommen.
Als Möglichkeiten blieben uns nun noch die Klage auf freie Kindergartenwahl nach § 5 SGB VIII oder ein Umzug nach Rheinland- Pfalz.
Heute hatten wir ein lange zuvor angesetztes Elterngespräch im Kindergarten, es ging um die allgemeine Entwicklung unseres Kindes. Als das Gespräch schon beendet war, warf ich noch kurz ein, dass wir gerade eine Klage bezüglich der freien Kindergartenwahl anstreben würden sowie einen Umzug nach Rheinland- Pfalz erörtern würden. Da teilte uns die Erzieherin unseres Sohnes mit, dass der Kindergartenplatz meiner Kinder bereits ab nach den Sommerferien vergeben sei, in dem Brief den wir von dem Geschäftsführer der Schule bekommen hatten hätte ja drin gestanden, dass unsere Kleine gar nicht und unser Großer nur noch bis diesen Sommer in den Kindergarten gehen kann. Wir sind absolut geschockt und aus allen Wolken gefallen, der Kindergarten hat aus dem Brief (von dem wir gar nicht wussten, dass der Geschäftsführer des Fördervereins diesen auch direkt an den Kindergarten weiterleitet hat) eine zwar logische, aber völlig falsche Schlussfolgerung gezogen. Wir hatten noch lange nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft (wie beschrieben) und hatten nie vor oder je geäußert, den Kindergarten zu verlassen.
Nun haben meine beiden Kinder urplötzlich ihren Kindergartenplatz verloren und ich stehe da wie ein Ochs vorm Berg und frage mich, wie das passieren konnte.
Für eine erste Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
Hier noch ein Auszug aus dem o.g. Brief:
„demnach ist die weitere Betreuung der Kinder ihrer Familie in unserer Kita nicht möglich, da Kinder aus Rheinland- Pfalz vom Jugendamt als vorrangig betrachtet werden. Zitat: „der Anspruch auf einen Kita Platz entsteht am Wohnort und ist gegen den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gerichtet". In ihrem Fall wird dies wohl das Jugendamt des Landkreises (… ) sein. Ihre Tochter kann also bei uns nicht aufgenommen werden.
Aus Sicht des Jugendamtes ist es aber vertretbar dass (Name des 5- jährigen), der sich schon in der Betreuung unseres Kindergartens befindet noch bis zum Schuleintritt im Sommer 2022 unseren Waldorfkindergarten besuchen darf."
(Anmerkung: in Rheinland Pfalz wäre unser Sohn bereits ab diesem Sommer schulpflichtig, daher die Formulierung. In Hessen gibt es einen anderen Stichtag, hier ist unser Kind noch nicht schulpflichtig).