Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als leibliche Kinder Ihres Vaters haben Sie alle drei ein gesetzliches Erbrecht.
Dieses könnte Ihr Vater aber auch abändern oder sogar ausschließen.
Hierzu müsste Ihr Vater ein entsprechendes Testament oder Erbvertrag aufsetzen.
Ob er dieses bislang getan hat,lässt sich Ihrer Schilderung nicht entnehmen.
In diesem Fall hätten Sie aber zumindest ein gesetzliches Pflichtteilsrecht.
Um die Ansprüche im Erbfall insbesondere gegenüber Banken und Behörden geltend zu machen, müssten Sie beim zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein beantragen.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Dr.Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 27.07.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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