Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der mitgeteilten Informationen wie folgt:
Zunächst fasse ich den Sachverhalt einmal etwas zusammen.
Danach haben Sie am letzten Montag, dem 19.12.2011 ein 4 Monate altes Kind mehrfach so geschlagen, dass die behandelnden Ärzte es immerhin bis heute im Krankenhaus behalten und sogar eine weitere Beobachtung bis kommenden Mittwoch für erforderlich, mindestens aber geboten erachten.
Das Maß der von Ihnen angewendeten Gewalt muss daher schon gravierend gewesen sein.
Ihre Einschätzung, dass des dem Kind "soweit gut geht und ihm nichts weiter fehlt", dürfte sich als Verkennung der Sachlage herausstellen.
Kein Krankenhaus behält Mutter und Kind soviele Tage länger als notwendig in stationärer Behandlung.
Dass das Jugendamt anschließend einen Aufenthalt ausserhalb Ihrer Familie ins Auge fasst, ist konsequent und richtig. Woher soll das Jugendamt wissen, ob Ihre Mutter für die Sicherheit des Kindes garantieren kann?
Die gesamten Umstände müssen doch erst einmal vom Jugendamt abgeklärt werden, was seine Zeit braucht.
Dazu gehört auch das für kommenden Mittwoch geplante Gespräch mit Ihnen. Insofern sollten Sie es nicht absagen.
Parallel dazu einen Anwalt beauftragen, ist durchaus sinnvoll, nicht zuletzt deswegen, weil aller Wahrscheinlichkeit nach ja auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet werden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 24.12.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Nein,das Krankenhaus hätte ihn schon längst entlassen,da ihm nichts fehlt.Es wurden zwar alle notwendigen Untersuchungen getroffen,aber dem Kind geht's es gut und es hatte einige blaue Flecken am Po.Anzeige wird nicht erhoben.ich Versuch das nicht runterzuspielen,das sind Tatsachen.
Das Jugendamt hat das entschieden,dass das Kind nicht raus darf,nicht die Ärzte
Er hatte leichte blaue Flecken am Po,also nichts gravierendes.
Die Frau der Caritas hat das übrigens geschrieben, das ". Das Es dem Kind gut geht und es ihm an nichts weiter fehlt" nicht ich,das war ein Auszug aus der Email von er Dame von der Caritas.Sie wArmit meiner Mutter im Kontakt,als sie im Krankenhaus war.
ich wollte das Gespräch nicht absagen,sondern evtl verschieben,um einen Anwalt für Familienrecht mit der Sachlage zu beauftragen,der mir bei dem Gespräch zur Seite steht.
Ich weiß nicht, woher die Frau von der Caritas wissen will, dass es dem Kind gut geht.
Ich weiß nicht, ob es zutreffend ist, dass das Jugendamt entscheidet, ob Mutter und Kind im Krankenhaus verbleiben sollen.
Die Kindesmutter ist doch für sich selber verantwortlich, und niemand kann sie daran hindern, das KH mit dem Kind zu verlassen.
Einen Anwalt können Sie auch am Dienstag kurfristig beauftragen.