Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine Stellungnahme sollten sie grundsätzlich schriftlich und unterschrieben einreichen. Eine sonstige besondere Form ist nicht erforderlich.
Sie schreiben, dass ein Dienstheft mit Dientsplan keine Vorschrift ist, folglich können sie auch keine Vorschrift- die eine Abmahnung - rechtfertigen würde, verletzt haben. Von daher gibt es inhaltlich ebenfalls wenig zu beachten.
Ich würde folgendes Schreiben vorschlagen:
Absender
An Arbeitgeber
Ort, Datum
Betreff: Kontrolle durch :::::::::::::::::: am 02.05.2019 - Stellungsnahme
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 02.05.2019 wurde ich an der Haltestelle durch :::::::: kontrolliert und zur Vorlage des Dienstheftes samt Dienstplan aufgefordert.
Weder aus dem Arbeitsvertrag noch sonstigen Vorschriften ist mir bekannt, dass ich einen Dienstplan oder das Dienstheft bei mir führen muss, daher konnte ich dieses nicht vorweisen, was ich bei der Kontrolle auch vortrug.
Der kontrollierende Mitarbeiter ::::::::: wies mich an, eine Stellungnahme einzureichen, warum ich keine Dienstunterlagen bei mir führe, da sonst eine Abmahnung drohe.
Meines Wissens nach gibt es keine Vorschrift, dass ich die verlangten Dienstunterlagen führen und besitzen muss. Sollte dies anders gesehen werden, bitte ich um entsprechende Mitteilung, um meinen Dienstpflichten ordnungsgemäß nachkommen zu können.
Da mir bisher keine entsprechende Vorschrift oder Weisung bekannt ist, gehe ich davon aus dass die Androhung einer Abmahnung bzw. die Erteilung entsprechender Abmahnung nicht gerechtfertigt wäre und bitte mir dies zu bestätigen oder die Vorschrift zur Kenntnis zu geben.
mit freundlichen Grüßen
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
So halten sie alle Formalien ein und bauen arbeitsrechtlich schon etwas vor, so dass sie keineswegs in einem schlechten Licht darstehen und eine Abmahnung nur erteilt werden kann, wenn die entsprechende Vorschrift nachgewiesen wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Doreen Prochnow
(Rechtsanwältin)