Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen und des gebotenen Einsatzes für eine Ersteinschätzung wie folgt beanworten.
Sie tragen vor, der Großvater hötte die Mieteinnahmen aus der ihm gehörigen Wohnung dem Enkel überlassen. Unter diesen Umständen sind die Mieteinnahmrn nicht dem Enkel, sondern weiterhin dem Großvater als Vermieter zuzurechnen. Folglich ist der Enkel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und hat keine Steuerhinterziehung begangen.
Welche Konsequenzen das für den Großvater haz, war nicht Gegenstand der Anfrage.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Meyer
Rechtsanwalt
Steuerrecht Steuerstrafrecht
Diese Antwort ist vom 17.06.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Franz Meyer
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Rechtsanwalt Franz Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort.
Verstehe ich Sie soweit richtig, dass dem A. keinerlei steuerliche und steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen, da er zwar die Miete direkt vom Mieter überwiesen bekommt, aber nicht der Vermieter der Wohnung laut Mietvertrag ist?
Mit freundlichen Grüßen
Ja, das haben Sie richtig verstanden. Das sollten Sie aber auch dem Großvater mitteilen.
Mir freundlichen Grüßen.
Franz Meyer
Rechtsanwalt
Steuerrecht Steuerstrafrecht