Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In diesem Fall führt kein Weg an einer "Legalisierung" des Aufenthaltes des Bekannten vorbei, denn nur so wird eine Heirat überhaupt möglich. Der gesetzliche korrekte Weg wäre dabei, Deutschland zunächst zu verlassen und sodann per Visum zum Zwecke der Eheschließung mit einer Deutschen wieder einzureisen. Allerdings ist dieser Weg mit größerem Aufwand verbunden.
Ich empfehle daher, dass die zukünftige Ehefrau mit dem Bekannten zur Ausländerbehörde geht und dort einen entsprechenden Aufenthaltstitel beantragt. Man wird zunächst fragen, wie die Einreise erfolgt ist und ob nach der letzten erteilten Aufenthaltsgenehmigung überhaupt eine Ausreise erfolgte. Dies sollte dann mit Verlaub gesagt eher zurückhaltend beantwortet werden (Ich hoffe, Sie verstehen was ich meine). Sodann sollte zeitgleich bekanntgegeben werden, dass eine Heirat geplant ist. Zuvor sollte insbesondere der ausländische Eheanwärter alle nötigen Papiere bereits besorgt haben (Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und Ldigkeitsbescheinigung aus dem Heimatland, sowie einen gültigen Pass). Die Ausländerbehörden stellen dann in der Regel bis zum Zeitpunkt der Eheschließung eine Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung aus.
Sollte allerdings eine Ausweisung drohen, hilft allenfalls noch die Einreichung eines Asylantrages, um feststellen zu lassen, ob zumindest Asylgründe oder Abschiebungshindernisse nach dem AufG vorliegen. innerhalb dieser Verfahrensdauer, kann dann auch geheiratet werden. Sodann wäre das Asylverfahren jedoch zurückzunehmen, da nun eine Aufenthaltserlaubnis wegen der bestehenden Ehe erteilt werden muss. jedoch auch hier besteht die Gefahr, dass die Ausländerbehörde auf einer zuvorigen Ausreise und einer anschließenden legalen Einreise besteht.
Letztlich sei noch mitgeteilt, dass viele binationale Ehen auch im europäischen Ausland geschlossen werden. Hier sei nur Dänemark als beliebter Heiratsort benannt.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de