Sehr geehrter Ratsuchender,
ich denke, Sie verrennen sich da etwas.
Denn es ist durchaus möglich, dass Akten in der Versendung sind, wobei in Zeiten von Corona auch die Befragung / Bearbeitung länger dauern kann.
Es ist auch kein Konzept der Anwältin, die Sache auszusitzen. Mehr als Akteneinsicht beantragen kann Sie kaum machen.
Die Anwältin könnte zwar noch eine gerichtliche Entscheidung beantragen. aber das wird nicht nur die Kosten steigern, sondern bei versendung der Akte auch wahrscheinlich erfolglos bleiben.
Sprechen Sie darüber einmal mit der Anwältin in einem persönlichen Gespräch.
Es ist durchaus möglich, dass acht oder mehr Monate gegen eine Person ermittelt wird. Ein Zeitlimit gibt es dafür nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: http://WWW.RECHTSANWALT-BOHLE.DE
E-Mail:
Sehr geehrte Rechtsanwältin, dass eine Dienststelle mehr als 8 Monate braucht, um eine Akte zu kopieren, ist schon sehr unwahrscheinlich. Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Akte nicht rausrücken WILL. Für dieses Verhalten muss sie jedoch eine konkrete Begründung haben, so las ich an anderer Stelle. Kann ich von der Staatsanwaltschaft eine konkrete Begründung für ihr Verhalten einfordern, bei Nichterfüllung die Einstellung des Verfahrens verlangen ?
Sehr geehrter Ratsuchender,
nein, die Staatsanwaltschaft ist nicht verpflichtet, solche Auskünfte über den Grund zu erteilen.
Das müsste dann über die gerichtliche Entscheidung geklärt werden.
Es ist auch nicht mit "kopieren" getan, wenn die Akten unterwegs und verschickt ist, ist sie derzeit nicht da.
Wenn Sie das nicht glauben, bleibt eben nur die gerichtliche Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle