Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie müssen sich an den Zwangsverwalter richten. Er ist derzeit der verantwortliche für das Kautionskonto. Schreiben Sie ihm.
Darüber hinnaus können Sie aber derzeit keine Anteile an der Miete zurückbehalten, wenn das Mietverhältnis noch läuft, da die Kaution zur Sicherheit dient.
Ich rate Ihnen zu einem Anwalt zu gehen, der Sie in dieser Angelegenheit berät, insbesondere der den Zwangsverwalter anschreibt. Sie können aber nur einen Nachweis über den Verbleib der Kaution erhalten und nicht die Kaution ausgezahlt bekommen. Erst nach Ablauf des Mietverhältnisses können Sie die Kaution erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt