Kann mein ehemalige Lebenspartnerin Kindesunterhalt fordern, obwohl ich bereits Kindesbetreuung, Kle
| 29.03.2010 15:09
| Preis:
***,00 € |
Guten Tag,
seit September lebe ich von meiner Lebenspartnerin getrennt. Wie haben ein gemeinsames Kind im Alter von 7 Jahren.
Die Besonderheit ist, dass wir alleine ein Zwei-Familien Haus bewohnen. Ich bin um nah bei meinem Kind zu bleiben, im Haus geblieben und in die zweite Wohnung gezogen.
Weiter erledige ich meine Zahlungen anteilig für den gesamten Haushalt, Kleidung für das Kind, Kinderbetreuung, Strom, Gas und Lebensmitteleinkäufe wie zuvor.
Meine ehemalige Lebenspartnerin fordert nun von mir Kindesunterhalt.
Kann Sie das, wenn ich ich wie oben beschrieben meine Zahlungen wie in früheren Zeiten leiste?
Vielen Dank für Ihre Beurteilung.
Bewertung des Fragestellers
30.03.2010 | 12:30
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