Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren (gerichtlich) angefochten werden. Die Frist beginnt mit Kenntnis aller relevanten Umstände des Berechtigten, die gegen die Vaterschaft sprechen, aber nicht jedoch vor der Geburt des Kindes.
Mal davon abgesehen, dass keine relevanten Umstände dagegen sprechen, die die Anfechtung begründen würden, wäre dann wohl auch Verjährung eingetreten.
Sie sind der biologische Vater, dies wurde auch festgestellt, es besteht kein Grund, die Vaterschaft anzufechten.
Dass die Kindsmutter Ihnen versprochen hatte, dass Sie keinen Unterhalt für das Kind zahlen müssen, ist nicht bindend. Die Eltern können nicht für das Kind auf den Unterhalt verzichten.
Sie werden also ab sofort Unterhalt zahlen müssen. Da führt kein Weg dran vorbei.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Diese Antwort ist vom 13.10.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Ich danke Ihnen erstmal fuer die schnell antwort.
Traurig ist, das ich als Mann der von anfang das kind nicht wollte, dafuer jetzt zahlen darf. Das hat man davon das man einer Frau glaubt die sagt Sie nimmt die Pille. Aber habe ich das jetzt richtig verstanden das meine Ex jetzt das ganze geld von den vergangen 5 jahren nach vordern darf. Oder nur ab denn jetzigen zeitpunk wo Sie mich verklagt. Weil ihre anwältin geschrieben hat. Das ich alles offen legen muss was ich in den letzten Paar jahren verdient habe.
MfG
Ja, aber leider geht es nicht um das "wollen" allein.
Das Gesetz ist hier klar und deutlich.
Es besteht ein Auskunftsanspruch des Kindes, geltend zu machen über die Mutter oder das Jugendamt.
Sie müssen aber nur zahlen, wenn Sie auch leistungsfähig sind - das wird sich dann ergeben.