Sehr geehrter Fragesteller,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Wenn die Mutter Ihres Kindes Kindergeld bekommt, dann gebührt Ihnen die Hälfte bzw. können Sie die Hälfte davon von dem Kindesunterhalt, den Sie bezahlen in Abzug bringen, dies gilt natürlich auch, wenn sich das Kindergeld erhöht hat.
Natürlich sollten Sie auf eine Berechnung des Kindesunterhalts bestehen und gegebenenfalls dagegen Einwände vorbringen.
Sollte die Berechnung überprüft werden, können Sie sich gerne über meine Kontaktdaten an mich wenden.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin