Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich weise darauf hin, dass dies nur einer ersten Orientierung über die bestehende Rechtslage dient. Bitte beachten Sie auch die Hinweise am Ende der Ausführung. Zu Ihren Fragen:
Ab dem 18. Lebensjahr sind die Kinder die Anspruchsinhaber des Unterhalts. Streng genommen müßten Sie das Geld sogar an die Kinder zahlen. Ausnahme: Die Kinder sind mit der Überweisung an die Mutter einverstanden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Familienrecht
Klaus Wille
www.anwalt-wille.de