Sehr geehrte Ratsuchende,
anhand des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts gebe ich Ihnen folgende Rechtsauskunft:
1. Das lebenslange Wohnrecht erlischt automatisch mit dem Tod und kann im Grundbuch gelöscht werden. Es ist insoweit dann kein verwertbarer Vermögensanteil "Wohnrecht" mehr vorhanden, der Ihnen vom Sozialamt berechnet werden könnte. Ihre Frage kann also klar mit "Nein" beantwortet werden.
2. Achtung: Die 10-Jahres-Anfechtungs-Frist bei Schenkungen gilt rückwirkend ab Eintritt der Sozialhilfe-Bedürftigkeit Ihrer Mutter, nicht rückwirkend ab deren Tod. Bitte prüfen Sie, ob seit der Schenkung bis zum Eintritt der Sozialhilfebedürftigkeit Ihrer Mutter auch bereits 10 Jahre verstrichen waren. Anderenfalls könnte Ihnen noch eine Schenkungsrückforderung drohen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und möchte Ihnen zu guter Letzt noch mein herzliches Beileid bekunden.
Mit freundlichen Grüßen
M. Steiner
Sehr geerte Frau Steiner,
ich möchte mich für ihre schnelle Antwort recht herzlich bedanken!
Sie haben mir mit iherer Antwort sehr geholfen.
Das Haus wurde mir 1996 übertragen und meine Mutter kam Anfang 2007 ins Altersheim! Die Sozialhilfe habe ih nicht sofort beantragt, da noch Sparvermögen vorhanden war, das für die Zuzahlung des Heimplatzes (Pflegestufe II) benutzt werden mußte!
Mit freundlichen Grüßen
H.H
Sehr geehrte Frau H.,
anhand dieser mitgeteilten Daten dürften Sie heute kein Problem mehr haben; der Verkaufserlös wäre vor dem Zugriff des Sozialamts sicher.
Mit freundlichen Grüßen
M. Steiner