Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes umfasst ein Online-Kauf regelmäßig auch das auf den Produktdarstellungen abgebildetes Zubehör (BGH, Urteil vom 12.01.2011 - VIII ZR 346/09
). Sollen von der Auktion bestimmte Zubehörteile ausgenommen werden, so muss dies grundsätzlich ausdrücklich in der Artikelbeschreibung festgehalten werden - für ungenaue Angaben haftet im Zweifel der Verkäufer.
Da in Ihrer Auktion die Box auf allen Fotos zu sehen war und die Artikelbeschreibung die Box nicht von der Auktion ausnimmt, sehe ich hier tatsächlich ein sehr hohes Risiko, dass ein Gericht im Streitfalle unter Berufung auf den Bundesgerichtshof der Käuferin Recht geben wird.
Ich rate daher an, dass Sie der Käuferin auch die abgebildete Box liefern, um weitere Kosten zu vermeiden.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Einschätzung liefern zu können, hoffe aber dennoch, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 26.01.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Ich habe noch eine Frage, Die Box ist etwas älter und hat einige Mängel. Diese sind auf dem Deckel und ein kleine Riss im Stoff innen oberhalb des Deckels, welche nicht abgebildet sind.
Nun steht in meinem Angebot ja bezüglich des Sets keine Mängel. Dürfte die Box auch keine Mängel haben?
Würde ich da wieder Probleme bekommen?
Es ist zwar nicht auszuschließen, dass die Käuferin auch deshalb Ärger macht. Allerdings würde ich es dann auf eine gerichtliche Überprüfung ankommen lassen. Denn Hauptbestandteil der Auktion ist und bleibt der Schmuck, und nur aufgrund der Abbildung kann die Käuferin meines Erachtens nicht auch eine neuwertige Box ohne Mängel erwarten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen