Sehr geehrte Ratsuchende,
die Auskunft ist nur bedingt richtig. Wenn Sie als Amerikanerin in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis oder
ein Visum haben, dürfen Sie das Fahrzeug auf sich anmelden.
Ansonsten melden Sie den Wagen einfach auf Ihre Tochter an. Fragen Sie am besten bei der Ausländerbehörde
an, wie schnell Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, selbst wenn diese nur befristet ist. Oder Sie lassen sich ein Visum ausstellen ( dürfte wohl vorhanden sein ) und legen diese Papiere der Zulassungsbehörde vor.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Danke für die Beantwortung. Leider verstehe ich die Rechtslage noch nicht. Heißt dass wenn ich mich als US Bürger für 90 Tage legal in Deutschland befinde (Visumsfreies Aufenthaltsrecht), dass ich mein Auto anmelden können muss oder gibt es ein Gesetz dass ein Visum zur KFZ Zulassung erfordert?
(Ich danke Ihnen für die Lösungsvorschläge, aber meine Frage bezog sich auf die Rechtslage. Zur Klarstellung, meine Tochter ist 2 Jahre alt, kann also nicht fahren und der nächstmögliche Termin bei der Ausländerbehörde ist im Dezember, also auch unrelevant)
Werte Nachfragende,
die Ausweichmöglichkeit auf Ihre Tochter enfällt natürlich. Ich schau noch einmal nach. Ohne Wohnsitz und ordentliche Meldung ist in Deutschland eine eigene Zulassung nicht möglich.
Ich suche mal Ausnahmen und melde mich dann wieder.
Bis später
Fricke
RA