Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn eine andere Person mit Ihrem Auto Fahrerflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) begangen hat, übernimmt Ihr Versicherer zwar erst einmal den Schaden, da die Versicherung immer für ein bestimmtes Fahrzeug abgeschlossen wird.
Ihr Versicherer kann und wird sich aber später die Kosten vom Täter (=getrennt lebende Ehefrau) zurückfordern, da diese dann nach Teilen der Rechtsprechung als "andere Person" gewertet wird.
Sollten Sie oder eine berechtigte Personen (was Ihre Frau dann eben nach dem anderen Teil der Rechtsprechung wäre, wennsSie eigene Schlüssel und die Befugnis auch im Falle der Trennung hatte) die Fahrerflucht begangen haben, wäre der Versicherer in der Regel sowieso von der Leistung befreit, da es eine Obliegenheitsverletzung darstellun.
Der Versicherer wird also in Erfahrung bringen wollen, ob er a) von der Leistung befreit ist oder b) gegen wen er im Leistungsfall einen Regress fordern kann.
Ihnen bleibt aber sowie nichts anderes übrig, als die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten, da unrichtige Angaben nicht nur eine Obliegenheitsverletzung von Ihren wäre, sondern auch eine Straftat darstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg