Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
Sie können die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer bereits bei der nächsten USt-Voranmeldung in VOLLER Höhe geltend machen, wenn das Fahrzeug zu mindestens 10 % betrieblich genutzt wird und der Rechnungsaussteller zum gesonderten Steuerausweis berechtigt ist.
Eine Verteilung der Vorsteuer auf die voraussichtliche Nutzungsdauer findet insoweit nicht statt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt