Sehr geehrter Ratsuchender,
dieses "Verhalten" des Telekom-Mitarbeiters ist nicht korrekt.
Für den Vertragsschluss ist die Telekom beweispflichtig, wird aber, sofern das Telefonat nicht über die Freisprechanlage von Ihnen als Zeugen mitgehört worden ist, diesen Beweis DANN führen können, da eben dieser "Mitarbeiter" dann der einzige Zeuge wäre, der wohl kaum sein Fehlverhalten bestätigen wird.
Hier sollte Ihre Freundin nun schriftlich per Einschreiben/Rückschein der Änderung widersprechen UND GLEICHZEITIG auch die Anfechtung der Erklärung wegen Täuschung erklären.
Für die rechtzeitige Absendung wäre Ihre Freundin beweispflichtig, ebenso wie für die Täuschung und den Zugang der Anfechtungserklärung; darum bitte per Einschreiben/Rückschein, um den entsprechenden Nachweis führen zu können.
Sie sollte dann in diesem Schreiben auch weiter mitteilen, dass Sie der Abbuchung widerspricht.
Die Bank sollte informiert werden; sollte es trotzdem zu Abbuchungen kommen, müssten diese auch schnell widerrufen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Diese Antwort ist vom 24.01.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Halo Frau True_Bohle,
vielen Dank für Ihre Antwort. Jetzt habe ich noch folgende Fragen:
Meine Freundin meinte, das Ihr Gespräch mit dem Telekom Mitarbeiter wohl aufgezeichnet wurde. Die Telekom weist vor jedem Gespräch darauf hin, das die Gespräche zur Qualitätsprüfung aufgezeichnet werden, falls man dem nicht widerspricht.
Die Beweislast würde also bei der Telekom liegen oder?
Ich habe mir eben noch die Auftragsbestätigung zur Vertragsänderung angeschaut. Es steht zwar drin, das der neue Vertrag eine Laufzeit von 24 Monaten hat, das der Vertrag aber erst an dem Tag beginnt, an dem der Anschluss betriebsfähig bereitgestellt wird.
Hier nochmal der genaue Wortlaut:
"Die Mindestvertragslaufzeit für die Standardleistung von Call & Surf Comfort (2)/T-Net beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung."
Nun ist es aber so, das seit der Vertragsänderung das Telefon und Internet nicht mehr funktioniert. Dies war für meine Freundin nicht weiters schlimm, da Sie fast immer bei mir ist. Sie hatte das aber telefonisch reklamiert. Gestern waren wir mal wieder in der Wohnung, aber der Anschluss funktionierte immer noch nicht.
Wäre das ein Grund um von dem Vertrag zurückzutreten? Bzw ist der Vertrag unter diesen Umständen überhaupt in Kraft getreten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Beweispflicht liegt bei der Telekom, die aber den Mitarbeiter als Zeugen haben wird.
Ist die Leistung nicht erbracht, stellt dieses auch einen Grund zur fristlosen Kündigung (bitte schriftlich mit Einschreibe/Rückschein) dar, wenn Ihre Freundin diesen Umstand schon mehrfach moniert hat.
Hier sollte sie sich nicht einschüchtern lassen, sondern den aufgezeigten Weg gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Slyvia True-Bohle