Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage wie folgt:
Gem. § 19
II 2 SGB X gilt:
Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung innerhalb einer von ihr zu setzenden angemessenen Frist verlangen, sofern sie nicht in der Lage ist, die Anträge oder Dokumente zu verstehen.
Sie sollten daher noch einmal beim Jobcenter vorsprechen mit der Bitte um Prüfung, ob dort Personal vorhanden ist, dass die Kontoauszüge lesen und verstehen kann. Dies dürfte bei englischer Sprache nicht pauschal auszuschließen sein.
Zusätzlich sollten Sie einen Antrag auf Übernahme der Übersetzungskosten stellen, bevor die Übersetzung in Auftrag gegeben wird und möglichst drei verschiedene Angebote zu den zu erwartenden Kosten einreichen.
Bisweilen lässt sich das Problem so lösen. Wird der Antrag abgelehnt, kann dagegen Widerspruch erhoben werden und ggf. später eine gerichtliche Überprüfung erfolgen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt