Sehr geehrter Ratsuchender,
das Vorgehen des Jobcenters ist unzutreffend.
Wenn das Jobcenter wohl meint, eine Reha müsse zur Teilhabe am Arbeitsleben anzutreten sein und will es bei einer fehlenden Mitwirkung die Leistung einstellen, MUSS das Jobcenter dieses schriftlich ankündigen und schriftlich auf die Folgen des Nichtantritts der Reha hinweisen.
Dann hat Ihre Mutter die Möglichkeiten ihre Einwendung schriftlich vorzubringen und nochmals Atteste einzureichen.
"Einfach so" die Leistungen einzustellen ist nur unter bestimmten Voruassetzungen möglich, die hier aber nicht vorliegen. Hier geht um die fehlende Mitwirkungspflicht und als Sanktion die Leistungseinstellung.
Ihre Mutter sollte einen Anwalt vor Ort beauftragen. Das Jobcenter ist schriftlich aufzufordern die Aufforderung zur Teilnahme an einer Reha schriftlich herzugeben. Diese Aufforderung kann verbunden werden, mit den Ausführungen zum Gesundheitszustand.
Werden die Leistungen tatsächlich ohne Bescheid eingestellt, muss beim Sozialgericht der Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden, dass die Leistungen weiter gezahlt werden.
Ihre Mutter sollte sich keineswegs durch das Verhalten des Mitarbeiters einschüchtern lassen. Sie haben Recht; für eine medizinische Gutachtenerstellung ist die Einwilligung der Mutter erforderlich.
Sie muss auf einen Bescheid bestehen.
Da die Situation doch schon sehr eskaliert ist, rate ich dazu einen Anwalt zu beauftragen.
Insgesamt muss aber auch geprüft werden, ob Ihre Mutter überhaupt noch erwerbsfähig ist oder schon eine volle Erwerbsminderung vorliegt. Dann kann Ihre Mutter, wenn die Voraussetzungen vorliegen, eine Rente beantragen oder aber statt SGB II Leistungen Grundsicherung beantragen. Das ist aber gesondert noch zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg