Sehr geehrter Ratsuchender,
mit Ihrer Vermutung liegen Sie schon genau richtig; Mieter müssen für die Instandsetzungsrücklagen nicht aufkommen (OLG Koblenz, RE WM 88, 204; LG Bremen, WM 88, 345).
Die beabsichtigte Zuführung würde aber genau diesem Grundsatz widersprechen, so dass Guthaben im Rahmen der Nebenkostenabrechnung IMMER den Mieter zufließen müssen. Daran ändert auch ein möglicher WEG-Beschluss nichts, da dieser im Rechtsverhältnis Vermieter-Mieter dann ein unzulässiger Beschluss zulasten Dritter wäre.
Die Mieter sind also gut beraten, die jeweiligen Nebenkostenabrechnungen von einem Anwalt prüfen zu lassen, um dann auch diesen Punkt zu bemängeln.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle