Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Kündigungsfristen des § 622 BGB
greifen in der Regel dann, wenn weder in einem Tarifvertrag noch im Arbeitsvertrag die Kündigungsfristen besonders geregelt sind.
In Ihrem Fall gibt es im Arbeitsvertrag eine Regelung zur Kündigungsfrist. Danach ist die Kündigungsfrist zwar länger als die gesetzliche, dies ist aber zulässig, da die längere Frist sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitgeber gleichermaßen gilt.
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende geht daher den gesetzlichen Regelungen vor, sodass die Frist aus dem Arbeitsvertrag gilt.
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis also nur unter Wahrung der Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende ordentlich kündigen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit verständlich beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 21.03.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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