Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
das ist Auslegungsfrage. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass lediglich vergessen wurde, Ihren Onkel B. auch als Ersatzvermächtnisnehmer zu benennen, dürften Testament und Vermächtnisanordnung in der Zusammenschau so zu interpretieren sein, dass Ihr Onkel auch Ersatzvermächtnisnehmer ist.
Wenn dafür keine Anhaltspunkte bestehen, ist Ihr Onkel B. nicht Ersatzvermächtnisnehmer geworden, so dass das Vermächtnis Ihnen angewachsen ist.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt