Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Als Wortmarke wird das Amt den Begriff mit hoher Wahrscheinlichkeit als beschreibend und nicht ausreichend unterscheidungskräftig beanstanden. Denn diese Kombination aus Wörtern könnte auf Coaching etc. hinweisen, wie man sein Leben glücklicher gestalten kann. Die Sachbearbeiter beim DPMA neigen da sehr schnell zu einer Ablehnung.
Alternative wäre eine Wort-/Bildmarke, also die Kombination des Wortes mit einer grafischen Gestaltung (Logo). Wenn Sie Hilfe bei der Markenanmeldung benötigen, können Sie sich gerne bei melden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
14. April 2021
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11:09
Antwort
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