Ist der Vermieter in diesem Fall zum Schadensersatz verpflichtet ?
| 17.02.2013 14:22
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***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Guten Tag.
Derzeit haben wir folgendes Problem.
Wir bewohnen ein Haus zur Miete und in diesem Haus befindet sich im Hauswirtschaftsraum eine Gastherme. Hierüber wird die Heizung, sowie die Warmwasserversorgung betrieben. Die Therme wird von einem Gastank gespeist. Beim Einzug am 01.10.12 haben wir den Inhalt des Gastanks, welcher zu etwa 80 Prozent befüllt war für rund 1000 Euro beim Vermieter gekauft. Somit war das Gas unser Eigentum.
Am 13.02. bemerkten meine Frau und ich zunächst einen leichten merkwürdigen Geruch im Hauswirtschaftsraum, dem wir aber zunächst keine besondere Bedeutung zuordnen konnten. Am 14.02. meinte meine Frau erstmals leichten Gasgeruch wahrzunehmen.
Da wir im ländlichen Raum leben und unmittelbar an das Haus Ackerland angrenzt, auf welchem in den letzten Tagen Gülle ausgefahren wurde, konnten wir aber auch am 14.02 noch keinen eindeutigen Zusammenhang mit einem möglichen Gasleck an der Therme herstellen.
Am Abend des 15.02. war im Hauswirtschaftsraum erstmals eindeutiger, intensiver Gasgeruch wahrnehmbar.
Eine sichtbare Beschädigung an den Zuleitungen, sowie an der Therme konnte nicht festgestellt werden. Am gestrigen Samstag haben wir dann den Vermieter informiert, der sich dann am Montag um eine Reparatur kümmern will. Bis dahin gingen wir, sowie der Vermieter von einer kleineren Beschädigung aus. Evtl eine undichte Verschraubung, etc.
Die Heizung lief bis dahin, abgesehen vom Gasgeruch, störungsfrei.
Am heutigen Tage schaltete die Heizungsanlage dann komplett auf Störung und läßt sich seit dem nicht mehr einschalten. Wir haben heute dann feststellen müssen, dass der Gastank komplett leer ist. Aufgrund des o.g. Sachverhaltes gehen wir numehr davon aus, dass die Leckage an der Heizungsanlage für den kompletten Gasverlust ursächlich ist.
Nun haben wir also eine defekte Heizung und einen leeren Gastank.
Ich möchte den VM heute fernmündlich über den neuerlichen Sachverhalt informieren.
Um eine entsprechende Argumentation ihm gegenüber zu haben, möchte ich gerne wissen, ob der VM das Gas aus dem Tank zu ersetzen hat.
Wir gehen davon aus, dass der VM zwar die Heizung instandsetzen wird, aber die Kosten für das entwichene Gas nicht übernehmen will.
Im Falle einer Schadensersatzpflicht müssen wir sicherlich beweisen, dass das Leck hierfür ursächlich war. Wenn am morgigen Montag ein Installateur kommt, um die Anlage zu überprüfen bleibt uns lediglich die Möglichkeit diesen entsprechend zu befragen, bzw. Lichtbilder von der dann (hoffentlich) erkannten Leckage zu fertigen. Unabhängige Zeugen stehen leider nicht zur Verfügung.
Wie geht man in einem solchen Fall am besten vor, um entsprechende Beweise zu sichern?
Eine weitere Möglichkeit, zunächst auf eigene Kosten Gas zu kaufen und später dann das Geld beim VM einzufordern scheitert leider daran, dass wir derzeit kein Geld für Gas übrig haben und somit dann ohne Heizung/Warmwasserbereitung auskommen müßten.
Zu welchem Vorgehen raten Sie uns ?
Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen.