Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn vertraglich – hier wohl durch AGB – geregelt ist, dass die Kunden die Versandkosten zu tragen haben, dann muss hier der Kunde auch für die Mehrkosten aufkommen.
In diesem Fall hat es der Kunde versäumt, seine vollständigen Adressdaten anzugeben und damit schuldhaft dazu beigetragen, dass die Ware nicht zugestellt werden konnte.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dafür Sorge zu tragen, dass seine Daten so konkret angegeben werden, dass die Ware auch zielsicher zugestellt werden kann.
Der Kunde hat sich vertragswidrig verhalten und den Schaden – zusätzliche Versandkosten – damit auch zu ersetzen.
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Diese Antwort ist vom 14.07.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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14.07.2011
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11:09
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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