Sehr geehrte Fragestellerin,
ja, es spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass auf diese Informationen in Bezug auf die Produkte hingewiesen wird. Insbesondere stellen die Informationen mir auch eine Art Warnung an die Interessenten und somit auch eine Beschreibung des Produktes dar. Sie sollten Sie daher möglicherweise mit in die Produktbeschreibung einbinden.
Zur Verkaufsförderung empfehle ich jedoch grundsätzlich, dass zumindest bezüglich der Katzen hier sichergestellt wird, dass sich keine Katzenhaare in den Taschen oder an den Taschen befinden, da dies sicherlich dazu führen kann, dass einige Kunden die Taschen nicht erwerben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zunächst hilfreich beantworten konnte und stehe Ihnen selbstverständlich für weitere Informationen gerne zur Verfügung.
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Diese Antwort ist vom 22.04.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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22.04.2014
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16:06
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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