Sehr geehrter Ratsuchender,
guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten möchte:
Leider kann ich Ihnen nicht wirklich Hoffnungen machen und denke, Sie werden das Geld abschreiben können.
Sie können versuchen mit Ihrer Bank zu sprechen, um die Überweisung rückgängig zu machen. Sofern die Überweisung aber schon ausgeführt wurde, bleibt Ihnen noch der Weg über die Empfängerbank.
Auch bei dieser können Sie versuchen, das Geld zurückbuchen zu lassen. Wenn der Betrag aber schon dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde, wird sich aber auch die Empfängerbank regelmäßig quer stellen.
Es bliebe dann nur noch, das Geld vom Empfänger zurückzufordern, notfalls auch auf rechtlichem Wege.
Allerdings können Sie fast davon ausgehen, dass das Konto eines Strohmanns benutzt und dieses auch schon "leer geräumt" wurde.
Sie können und sollten diese Sache aber zur Anzeige bringen und Strafantrag bei der Polizei stellen.
Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass -selbst wenn die Täter ermittelt werden können- Sie noch etwas von Ihrem Geld wiedersehen.
Auch wenn ich Ihnen keine positive Antwort geben konnte hoffe ich doch, dass meine Antwort Ihnen weitergeholfen hat.
Mit freundlichen Grüßen aus Achim
Moritz Kerkmann
Rechtsanwalt