Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie haben den empfohlenen Richtpreis erheblich unterschritten und dadurch bei der Frage der Dringlichkeit / Detailtiefe die niedrigste Variante gewählt. Ich darf um Beachtung beim Lesen der Antwort und Ihrer Bewertung bitten. Nun zur Antwort Ihrer Frage:
Sofern Sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, hat der dortige Abteilungsleiter kein Einsichtsrecht, sofern er nicht zusätzlich mit der Führung Ihrer Personalakte betraut ist, da er eben - wie Sie richtig festgestellt haben - noch kein Vorgesetzter ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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