Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach § 300 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der aktuell gültigen InsO beträgt die Restschuldbefreiungsphase 3 Jahre, wenn a) die Verfahrenskosten [also die Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters/Treuhänders] beglichen wurden und b) die Gläubiger mit einer Quote von mind. 35 % befriedigt werden.
Die zur BEfriedigung der Gläubiger benötigte Summe haben Sie korrekt berechnet. Davon ausgehend, dass diese Summe der Insolvenzmasse im eröffneten Verfahren entspricht, ergeben sich Kosten des Insolvenzverwalters von € 25.230,98 inkl. UST. Dieser Betrag erhöht sich noch um die Auslagen (max. € 7.569,29) sowie eventuelle Zuschläge nach § 3 InsVV. Gerichtskosten fallen nach Nrn. 2310, 2320, 2350 KV GKG in Höhe von ca. €3.833,00 an, wobei die Kosten eines eventuellen Insolvenzgutachtens noch hinzukommen. Diese können aus Erfahrungswerten mit pauschal € 1.000,00 angesetzt werden. Schließlich kommen noch die Kosten des Treuhänders hinzu, wobei ich hier pauschal € 357,00 ansetze. Somit muss abweichend von Ihrer Berechnung mit einem finanziellen Aufwand von ca. € 160.000,00 für eine vorzeitige Verfahrensbeendigung gerechnet werden.
Der Versteigerungserlös wird nur mittelbar auf diesen Betrag angerechnet. Zunächst wird mit dem VErsteigerungserlös nur der Grundschuldgläubiger bedient, d.h. dessen Forderung wird reduziert. Die sodann verbleibende Differenz (der sog. "Ausfall") geht in die Schlusstabelle ein und stellt die Basis für die Forderung dar, die zu 35% befriedigt werden muss. Entsprechend weniger Geld muss zur Verfügung gestellt werden, und entsprechend niedriger fallen die Kosten des Insolvenzverfahrens aus.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning
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Rechtsanwalt Thomas Henning
Danke vielmals für Ihre Antwort.
Also wenn ich das richtig verstanden habe, sind die 35% = 160.000€ und da sind schon die versteigerten Immobilien inbegriffen?
das heisst ich muss in 36 Monaten 160.000€ zurückbezahlen??
Ansonsten dauert die Insolvenz 5 Jahre.
Hallo,
nein, das ist so nicht korrekt: Der Erlös aus den Immobilien würde auf die Insolvenzforderungen angerechnet (und eben nicht auf die 35%). Kommen z.B. VErsteigerungserlöse von T€ 100 zustande, würden diese auf die Forderungen von T€ 345 verrechnet. Im Schlussverzeichnis stünden dann T€ 245, von denen 35% = € 85.750,00 befriedigt werden müssten, um in die 3-Jahres-Regelung zu kommen.
Freundliche Grüße
Thomas Henning
Rechtsanwalt