Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Generell gilt, dass der Insolvenzverwalter gehalten ist, das wirtschaftlich Beste für die Gläubiger aus einem Insolvenzverfahren herauszuholen. Hierbei ist es ihm überlassen, wie genau er das tut, solange er sich dabei an die insolvenzrechtlichen Regeln hält. Verletzt der Insolvenzverwalter diese Regeln, so ist er für Schäden den Gläubigern gegenüber haftbar.
Damit sind aber nicht die übrigen Beteiligten des Insolvenzverfahrens im weiteren Sinne gemeint, also zum Bespiel ehemalige Arbeitnehmer ohne eigene Forderung, Geschäftsführer ohne Gläubigerstellung oder Bürgen.
Er musste Sie also nicht fragen, ob Sie den Betrieb übernehmen wollen. Es reicht, dass er die Betriebsfortführung als zu risikoreich einschätzt und die Einstellung der Gläubigerversammlung empfiehlt. Die fand in dieser Sache vor Gericht statt und entscheidet über Kernfragen, wie die Fortführung oder einen Verkauf.
Sie als „Geschäftsführer" bzw. richtigerweise Betriebsleiter sind nicht über alle Entscheidungen des Insolvenzverwalters zu informieren, da Sie über das Vermögen und damit den Betrieb nicht/nicht mehr verfügungsberechtigt sind. Ist der Verwalter also zu dem Schluss gekommen, dass er den Bus an den Leasinggeber herausgeben muss, dann kann er das ohne Rücksprache tun. Es wäre an Ihnen gewesen, sich mit der Mercedes Bank in Verbindung zu setzen, um den Vertrag fortzusetzen.
Das bedeutet leider, dass Sie dem Insolvenzverwalter nicht nachweisen werden können, dass er einen Fehler gemacht hat. Zudem hätten Sie als Bürge theoretisch wissen müssen, dass die Bank nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Bürgschaftssumme von Ihnen will. Auch hier gibt es keine Vermögensbetreuungspflicht des Insolvenzverwalters Ihres Ex-Arbeitgebers.
Insgesamt ist der Verfahrensablauf trotzdem unschön. Sie sind an einen Verwalterkollegen geraten, der vielleicht nicht sensibel genug mit der Situation umgegangen ist und mehr hätte kommunizieren sollen. Das ist nicht wirklich eine Hilfe, aber ja, Ihr Bauchgefühl, dass das hätte besser laufen können, stimmt. Nur rechtlich relevant ist es leider nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen