Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern bereits auch die Frist zum Einspruch bzgl. des Vollstreckungsbescheids abgelaufen ist, ist die Rechtsposition Ihres Freundes als "sehr schwierig" zu beurteilen.
Da der Vollstreckungsbescheid sodann als rechtskräftiger Titel anzusehen ist (vergleichsweise dem eines Urteils), müssten Sie in einer Klage gegen den Vollstreckungsbescheid ggf. über eine Vollstreckungsabwehrklage erheben.
In dieser Klage müssten Sie dann vortragen, dass die zugrunde liegenden € 60,00 bereits bezahlt wurden. Die Beweislast liegt bei Ihrem Freund. Dieser müsste beweisen, dass der Kontrolleur die € 60,00 entgegen genommen hat, was kaum gelingen dürfte.
Durch das Vorgehen gegen den bestandskräftigen Vollstreckungsbescheid würden Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt sowie Gerichtskosten anfallen. Im Falle des Unterliegens müssten auch die Kosten der Gegenseite getragen werden.
Bei einer vorausschauenden Kosten-Risikoeinschätzung wäre es ggf. wirtschaftlich sinnvoller, den eingeforderten Betrag umgehend zu bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-