Sehr geehrte Ratsuchende,
lassen Sie mich Ihre Frage nach dem weiteren Vorgehen wie folgt beantworten.
Sonnenstudio und Inkassounternehmen können sich nicht lediglich darauf berufen, dass keine Kündigung vorliegen würde.
Zwar sind Sie für den Zugang des Kündigungsschreibens beweispflichtig und
der Beleg eines Einschreibens beweist noch nicht den Zugang der Kündigung, sondern nur den Zugang des/eines Briefumschlages. Die Gegenseite scheint aber nicht zu behaupten, nur einen leeren Umschlag oder eine leeres Blatt Papier erhalten zu haben. Zudem könnte ein Mitarbeiter des FIrma Volders bestätigen, dass er die Kündigung vor Versendung des Einschreibens in den Umschlag gesteckt hat.
Auch ein Fax-Sendebericht mit OK-Vermerk beweist - nach aktueller höchstrichterlicher Rechtslage - nicht den Zugang der Kündigung.
Im Wege der "sekundären Beweislast" reicht es aber auf der Gegenseite nicht aus, nur den Empfang zu bestreiten. Es muss dann vorgetragen werden, dass das Fax zu einer bestimmten Zeit nicht zugegangen ist.
Mangels Kenntnis des Sonnenstudiovertrages kann ich Ihnen allerdings nicht sagen, ob wegen eventueller Kündigungsfristen, nicht doch noch Beträge von Ihnen zu zahlen sind und ob Sie nicht auch ohne Mahnung in Verzug geraten konnten.
> Im Moment sollten Sie die Forderung des Inkassounternehmen (soweit es sich nicht um Beträge innerhalb einer Kündigungsfrist handelt) unter Verweis auf die Kündigung (erneut) zurückweisen (schriftlich und per Mail) und die damalige Kündigung und die Belege von Volders und dem Briefzusteller in Kopie mitschicken.
> Erklären Sie vorsorglich / "hilfsweise" die Kündigung erneut.
> Weitere Meldungen / Nachrichten Ihrerseits sind dann nicht mehr erforderlich. Erst wenn Sie einen gelben Umschlag (vom Gericht) erhalten, müssten Sie tätig werden.
(Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen und Sie verlieren, weil das Gericht den Zugang der Kündigung nicht als bewiesen ansieht, müssten Sie den Forderung und die Kosten des Verfahrens tragen.)
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Danke für die Antwort, Sie haben geschrieben, ich kann/soll vorsorglich erneut die Kündigung erklären, wie ist das gemeint, soll ich die erneute Kündigung rückwirkend aussprechen, denn wenn ich jetzt die erneute Kündigung mit dem, beispielsweise heutigem Datum versende, wird der Vertrag vermutlich erst zum nächsten Jahr beendet werden und dies bedeutet, ich müsste, nur weil die angeblich keine Kündigung bekommen haben, für ein weiteres Jahr Beiträge zahlen.
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wenn die Kündigung die Firma tatsächlich nicht erreicht hätte, müssten Sie weiter zahlen.
Mein Hinweis auf die nochmalige hilfsweise Kündigung jetzt mit aktuellem Datum soll sicherstellen, dass - wenn der Nachweis der Kündigung im Januar nicht gelingen sollte - zumindest zum nächsten Kündigungstermin das Vertragsverhältnis endet.
Hilfsweise bedeutig, für den Fall, dass die Januarkündigung bei der Gegenseite nicht angekommen wäre oder Sie das nicht beweisen könnten.
Wenn der Vertrag aber sowieso noch bis zum nächsten Jahr liefe, so ist die nochmalige Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig. Sie sollten sich aber notieren, wann Sie spätestens kündigen müssten, wenn der Vertrag fortbestünde.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt