Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Aus rechtlicher Sicht ist es grundsätzlich unproblematisch, wenn der Name des Kunden/Shops wie in Alternative 1 erst im Unterpfad genannt wird. Entscheidend ist, dass unter diesem konkreten Pfad ein ordnungsgemäßes Impressum für den darüber abrufbaren Shop bzw. dessen Betreiber aufgeführt ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
27. September 2020
|
15:39
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: http://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Jan Wilking