Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Die von Ihnen geplanten Angaben entsprechen den zwingenden Anforderungen des Landespressegesetzes Sachsen-Anhalt und gehen teilweise darüber hinaus, was nicht schädlich ist. Bitte beachten Sie, dass nicht die "Redaktion" sondern der oder die verantwortliche Redakteure mit vollständigem Namen und Geschäftsanschrift genannt werden müssen. Auch die Anschriften von Drucker und Verleger müssen angegeben werden.
Senden Sie mir Ihr Impressum gerne zur abschließenden Überprüfung im Entwurf per E-Mail zu. Für Nachfragen steht Ihnen gerne die Nachfragefunktion zur Verfügung.
Diese Antwort ist vom 17.11.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen