Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Das größte Problem für Sie liegt darin, dass V keinerlei Vertretungsvollmacht von G erhalten haben und der Kauf ohne Wissen und ohne Einverständnis des G erfolgen könnte.
Sie sollten daher unbedingt darauf achten, dass der Anwalt des V tatsächlich eine Vertretungsvollmacht des G hat und dieser Anwalt tatsächlich ein Anwalt ist. Auch sollten Sie darauf achten, dass der Kaufpreis auch tatsächlich auf ein Konto des G überwiesen wird und nicht auf irgendein Konto des V oder Dritter.
Davon abgesehen gibt es keine besonderen Dinge zu beachten, nur die allgemeinen Punkte, die stets beim Immobilienkauf zu beachten sind.
Dazu gehören:
- Genau Prüfung des Kaufvertrages (Was genau wird verkauft, wann wird der Kaufpreis fällig, wann die Eintragung in das Grundbuch)
- Was steht im Grundbuch?
- Ist die Immobilie belastet?
- Weist die Immobilie Mängel auf? Wer haftet für die Mängel?
Zwar muß der Notar auf eventuelle Rechtsverstöße hinweisen, jedoch ist es stets besser, selbst tätig zu werden, da auch Notare Fehler machen können.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.