Immobilienbesitz + Ehevertrag
| 19.01.2009 17:43
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto
Hallo,
aufgrund einer anstehenden Heirat mache ich mir (Frau) Gedanken über einen möglichen Ehevertrag, den mein Mann zur Zeit nicht anstrebt.
Status:
1. Ich besitze seid 10 Jahren eine Immobilie, die zu 60% noch abzubezahlen ist (Ich bin im Grundbuch alleinige Eigentümerin). Es fällt eine monatliche Darlehnsrate an.
2. BIn der deutlich Besserverdiener von uns (verdiene ca. 30% mehr als mein zukünftiger Mann)
3. Es ist geplant, daß ich zwecks Familie später nur Teilzeit arbeite und dann deutlich weniger als mein Mann verdiene (50% meines aktuellen Einkommes)
4. Als Ausgleich hat mir mein Mann versprochen, daß eine weitere Immobilie auf meinen Namen in der Ehe gekauft wird (Eintrag nur ich im Grundbuch). Er aber den Schuldvertrag mit unterschreibt
5. Er besitzt 2 (bereits abgezahlte Immobilien).
Was passiert bei einer Scheidung?
Stelle ich mich im Falle einer Scheidung erheblich schlechter, so daß ein Ehevertrag ratsam wäre?
Oder ist durch das Gesetz schon alles in meinem Sinne geregelt?
Zu Punkt 4: Gehört mir die Immobilie, auch wenn sie nach Eheschließung angeschafft wurde? Oder muß ich meinen Mann bei Scheidung auszahlen. Es ist eine 100% Fremdfinanzierung angetrebt, die vom gemeinsamen Einkommen getilgt werden soll.
Zu Punkt 1: Was ist mit meiner Immobilie, die ich schon 10 Jahre besitze, aber das Darlehn noch läuft (Darlehn würde ja weiter in der Ehe vom gemeinsamen Einkommen abgezahlt werden).
Macht es aufgrund meines Gehaltverzichts durch Kinderbetreuung Sinn eine extra Unterhaltsklausel zu beschließen? Oder ist alles schon durch das Gesetz geregelt?
Danke für eine Empfehlung
Eingrenzung vom Fragesteller
19.01.2009 | 18:07
Eigentlich habe ich nur die eine Frage:
Und wäre ein Ehevertrag bei gegebener Sachlage sinnvoll, um mich im Falle einer Trennung nicht deutlich schlechter zu stellen?
Wie würden Sie das Problem formulieren? Bzw. den Rat quantifizieren?
Für die Detailberatung + Ehevertrag zahle ich natürlich entsprechend.
Danke im voraus.