Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Schilderungen beantworte ich Ihre Frage in einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt:
Ein Angebot auf Abschluss eines Immobilienkaufvertrages oder auch dessen Vermittlung besteht aus einer Willenserklärung. Diese besteht nach Ihrer Schilderung vorliegend aus einer Anzeige in der Rubrik 1 € und aus der Angabe in der Beschreibung „Preis auf Anfrage“. Bei Auslegung dieser Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verkehrssitte werden Sie diese Erklärung nicht dahingehend verstehen können, dass dies ein Angebot für den Verkauf einer Immobilie für 1 € sein sollte. Denn es sind alle bekannten Umstände mit einzubeziehen. Daher ist nicht nur die Rubrik, sondern auch die erkennbare, nähere Beschreibung beachtlich. Daraus wird ersichtlich, dass der Kaufpreis der Immobilie auf Anfrage mitgeteilt wird. Damit enthält diese "Beschreibung" nicht bereits alle erforderlichen Bestandteile für ein wirksames Angebot, da der konkrete Kaufpreis mangels Anfrage fehlt.
Ich gehe somit nicht davon aus, dass Sie erfolgreich auf den Erwerb für 1 € bestehen können.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes erfordert. Im Rahmen dieses Forums können sich die Ausführungen aber ausschließlich auf Ihre Schilderungen stützen, und somit nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie, dass dabei weitere Kosten anfallen.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Martin P. Freisler
- Rechtsanwalt -
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