Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja das konnten Sie. Die Immatrikulation in einen Studiengang ist in den Hochschulgesetzen nicht davon abhängig, dass man auf Rechtsmittel verzichtet. Versagungsgründe können allenfalls sein, dass man keine Hochschulzugangsberechtigung nachweist, keine Studienplätze vorhanden oder Studiengebühren nicht gezahlt worden. Auch eine fehlende Krankenversicherung kann Grund sein, die Immatrikulation zu versagen.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung wird ebenfalls nur an diesen Merkmalen hängen. Ob sie daneben Universitäten auf Zugang zu einem Studium verklagen, hat darauf keinen Einfluss. Theoretisch hält Sie auch niemand ab, bei Erfolg einer dieser Studienplatzklagen, den Studiengang dann auch tatsächlich anzutreten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen